Betriebsdaten - und Personalzeiterfassung, Zutrittskontrolle Ihr kompetenter Partner für Lösungen in
den Bereichen: Zeiterfassung, Betriebsdatenerfassung, Zutrittskontrolle und Systemintegration
Gibt es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Ja. Das BAG-Urteil vom 13. September 2022 hat festgestellt, dass eine Arbeitszeiterfassung laut § 3 Arbeitsschutzgesetz Pflicht ist.
Das gilt ausnahmslos für alle Unternehmen und alle deren Mitarbeiter. Beginn, Ende und Pausen eines jeden Arbeitstages sind aufzuzeichnen.
Gerade in schwierigen Zeiten ist es notwendig, die Zeiten und Kosten im Blick zu haben, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Zeiterfassung, Betriebsdatenerfassung und Zutrittskontrolle
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jede Unternehmensgröße und jeden Einsatzbereich an.
Angefangen von der Personalzeiterfassung über die Zutrittskontrolle bis hin zur Betriebdatenerfassung bzw. Maschinendatenerfassung
.
|