Betriebsdaten - und Personalzeiterfassung, Zutrittskontrolle
Ihr kompetenter Partner für Lösungen in den Bereichen:
Zeiterfassung, Betriebsdatenerfassung, Zutrittskontrolle und Systemintegration

Gibt es eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Ja.
Das BAG-Urteil vom 13. September 2022 hat festgestellt, dass eine Arbeitszeiterfassung laut § 3 Arbeitsschutzgesetz Pflicht ist.
Das gilt ausnahmslos für alle Unternehmen und alle deren  Mitarbeiter.
Beginn, Ende und Pausen eines jeden Arbeitstages sind  aufzuzeichnen.

Gerade in schwierigen Zeiten ist es notwendig, die Zeiten und Kosten im Blick zu haben, um wirtschaftlich arbeiten zu können.

Seit über 20 Jahren sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Zeiterfassung, Betriebsdatenerfassung und Zutrittskontrolle

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jede Unternehmensgröße und jeden Einsatzbereich an.

Angefangen von der Personalzeiterfassung über die Zutrittskontrolle bis hin zur Betriebdatenerfassung bzw. Maschinendatenerfassung .

Unser Hardwarepartner:

Unser Hardwarepartner für professionelle Erfassungsgeräte

Hersteller von Terminals für Personalzeiterfassung,
Zutrittskontrolle, mobile Zeiterfassung,
Fahrzeugdatenerfassung / Telemetrie und Maschinendatenerfassung.